Wo Kunst- und Kulturschaffende mit öffentlichen Geldern arbeiten möchten, werden sie begründen müssen, worin der Leistungsaustausch besteht, für den man ihnen Geld überläßt. Wer für sich keinen exzellenten künstlerischen Rang geltend machen kann, sollte gerüstet sein, andere Gründe zu nennen.
