gesetz und ordnung, gelegentlich konfus

wer unter den kunst- und kulturschaffenden hat sich eigentlich das kulturförderungsgesetz der steiermark schon einmal angesehen? einige gewiß, die meisten eher nicht. immerhin ist das ein regelwerk, aus dem wir zwar keinen anspruch auf förderungen ableiten können, das wäre nämlich, so heimo steps, verfassungswidrig, aber es enthält einige grundlagen, durch die sich auch das land gegenüber den kulturschaffenden verpflichtet hat. es wäre für kulturschaffende also vorteilhaft, diesen text zu kennen.

steps war einer der architekten kulturförderungsgesetzes und hat dabei seine eigene, langjährige praxiserfahrung einfließen lassen. als promotor der frühen phase von „gamsbART“, einer legendären steirischen jazz-serie, war er teil der grazer szene. (hier das „gründungsmanifest“ aus dem jahr 1984: [link])

die plakat-kunst von herms fritz wurde beim "STERZ" nicht nur mit einem schwerpunkt-heft gewüdigt

ich verbinde diese ära auch mit der phänomenalen plakatserie, die herms fritz dieser veranstaltungsserie quasi auf den leib zeichnete. das hier gezeigte bild stammt allerdings nicht daher, ich habe es von der „sterz“-website geklaut, wo es eine ausgabe zu den fritz’schen plakaten markiert: [link]

und weil ich mich gerne an all das erinnere, hier auch noch ein zitat aus einem herms fritz-interview im „falter“: „Was ist gutes Design?“ / Fritz: „Ja ich!“ [quelle]

aber zurück zum eigentlichen thema! das gesetz birgt ein interessantes politisches statement. der § 1 nennt als ausdrückliches ziel unter anderem: „die schöpferische Selbstentfaltung jedes Menschen durch aktive kulturelle Kreativität und die Teilhabe jedes Menschen am kulturellen und künstlerischen Prozess in jeder Region des Landes“. damit ist vor allem regionales kulturgeschehen jenseits des landeszentrums graz ausdrücklich hervorgehoben.

heimo steps hatte sich in seinen beiträgen bemüht, den anforderungen kunstschaffender entgegenzukommen

auch „eine zum Verständnis und zur Kritik befähigte Öffentlichkeit“ zählt zu den kulturellen agenada, welche hier formell von der politik eingefordert werden. das bedeutet ja umgekehrt, wir sollten fähig sein, uns unter anderem in aktuellen kulturpolitischen streitgesprächen auf diese absichtserklärung der regierung zu berufen. (da ist boden bereitet, um den wir nicht mehr ringen müssen!)

der absatz 5 des § 1 regt uns ferner an, lokal- und regionalpolitische gremien darauf hinzuweisen, daß der gesetzgeber, immerhin repräsentant des volkes, implizit geäußert hat, fußball-klub und blaskapelle würden noch kein kulturpolitisches programm ergeben.

ich erwähne das – etwas polemisch formuliert – deshalb, weil uns die praxis gelegentlich zeigt, daß sich alteingessene formationen in der region notfalls GEGEN die kunst und deren kulturbetrieb aussprechen, wenn es etwa um verteilungsfragen geht.

karl bauer (rechts), mitglied des gleisdorfer kulturausschusses, bevorzugt eine klare kenntnis von rahmenbedingungen, wenn projekte in gang kommen sollen

im gesetzes-text steht ausdrücklich: „Dieses Gesetz verfolgt auch das Ziel, den Gemeinden als Vorbild für deren Kunst- und Kulturförderung zu dienen.“ es sollte uns also gelingen, kommunale kräfte dazu zu bewegen, sich das gesetz einmal anzuschauen.

ich erinnere mich gut, daß ich voriges jahr von einem regionalen management her den einwand hörte, es sähe nicht so gut aus, wenn „kunst ost“ ein plenartreffen in markt hartmannsdorf realisiere, da dieser ort nicht zur „energie-region“ gehöre, in der „kunst ost“ ansässig ist. ich nehme freilich an, das gesetz ist auf meiner seite, wenn da als eines der ziele steht: „die Öffnung gegenüber neuen kulturellen und künstlerischen Entwicklungen im In- und Ausland“. und da wir in dieser frage mit dem gesetzgeber übereinstimmen, pflegen wir auch laufend auslandskontakte, obwohl „kunst ost“ ein erklärtes „regional-projekt“ ist.

übrigens! der § 2 macht deutlich, was ich hier in der region schon gelegentlich um die ohren gehaut bekam, nämlich die bedeutung des fokus auf gegenwartskunst: „Das Land setzt einen Schwerpunkt seiner Förderung im Bereich der Weiterentwicklung der Gegenwartskunst und der Gegenwartskultur.“

wir werden noch darüber zu reden haben, was damit in der praxis gemeint ist, warum das vor allem gegenwartskunst und eher nicht die voluntary arts meint, warum wir DENNOCH auch die voluntary arts in unser engagement eingebunden haben und warum es trotz allem im zentrum von „kunst ost“ um die gegenwartskunst geht.

kompliziert? oh ja! tut mir leid, aber so ist es. naja, überlassen wir radikale komplexitätsreduktion den boulevard-blättern, die „knackig“ sein möchten wie frischer salat, und widmen wir uns der spannenden herausforderung, die komplexität des lebens ernst zu nehmen.

das kulturförderungsgesetz und weitere informationen: [link]
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Über der krusche

jahrgang 56, freischaffend
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